Förderung für Photovoltaik
Wenn auch Ihnen die Energiepreise zu hoch sind, handeln Sie jetzt und machen Sie Ihr Hausdach mit einer Photovoltaikanlage zum Stromlieferanten. Seit 1. Januar 2023 gelten alle Regelungen des EEG 2023 und machen eine Photovoltaikanlage noch attraktiver. Günstige Kredite gibt es von der deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert die Errichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Januar 2023 sind alle Regelungen des EEG 2023 in Kraft.
- Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf den Kauf der Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr an, auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer.
- Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant.
- Die Förderung gilt nicht nur für Solarmodule auf dem Dach, sondern auch für Module an der Fassade oder in der Nähe des Hauses, bspw. im Garten oder auf dem Carport.
- Für neue Anlagen und Bestandsanlagen bis 7 kWp, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
- Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden, Carports oder auf Freiflächen
- Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller. Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Freiberufler
Für Vorhaben im Ausland:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Konditionen
Zinssätze
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.
Mit dem KfW-Tilgungsrechner können Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan berechnen.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Markus Schlotz
Telefon 07181 93 74 89 0
info@sge-systems.de
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Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW-Bank