Förderung für Photovoltaik
Wenn auch Ihnen die Energiepreise zu hoch sind, handeln Sie jetzt und machen Sie Ihr Hausdach mit einer Photovoltaikanlage zum Stromlieferanten. Die deutsche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert die Errichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
- Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. - Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Konditionen
Zinssätze
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
- Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.
Mit dem KfW-Tilgungsrechner können Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan berechnen.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

Markus Schlotz
Telefon 07181 93 74 89 0
info@sge-systems.de
Wir sind zertifizierte Energieberater und stellen für Sie die Förderanträge. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit! Wir finden die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Haus! Fragen Sie uns.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW-Bank