Förderung für Stromspeicher

Wenn auch Ihnen die Energiepreise zu hoch sind, handeln Sie jetzt, denn noch nie waren die Fördersätze der Bundesregierung so hoch.

Baden-Württemberg will seine Treibhausgas-Emissionen in den kommenden Jahrzehnten erheblich senken – durch weniger Energieverbrauch und mehr erneuerbare Energien. Für mehr Photovoltaikanlagen und eine Entlastung der Verteilnetze fördert dieses Programm stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage.

Egal, ob Privatperson, rechtsfähige Personengesellschaft, juristische Person oder Unternehmen, die in der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind – alle profitieren von den verbesserten Förderkonditionen für Stromspeicher (Batteriespeicher).

  • Stationäre, netzdienliche Batteriespeicher (Stromspeicher)
  • Der Batteriespeicher muss in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage stehen.
  • Sie erhalten eine Förderung je kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers.
  • Die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher ist für jede Photovoltaikanlage auf ein System begrenzt.
  • Sie errichten eine neue Photovoltaikanlage und möchten den erzeugten Strom in einen Batteriespeicher einspeisen.
  • Sie beantragen die Förderung als Privatperson, rechtsfähige Personengesellschaft, juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts oder als ein Unternehmen, das in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist.
  • Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher haben ihren Standort in Baden-Württemberg.
  • Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung bis einschließlich 10 kWp erfüllen die Anforderungen an ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem.
  • Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher erfüllen die speziellen produktseitigen Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 3.6 und zu gegebener Zeit Ziffer 3.7 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher.
  • Sie müssen die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betreiben.
  • Sie bestellen die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
  • Speicher i. V. m. Photovoltaikanlage mit bis zu 30 kWpSie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von 200 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers.
  • Speicher i. V. m. Photovoltaikanlage mit mehr als 30 kWpSie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrages in Höhe von 300 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers.
  • Sie bekommen eine Förderung bis zu der Höhe der nutzbaren Speicherkapazität des Batteriespeichers, bei der das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig.
  • Die Förderung beträgt maximal 30 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems, höchstens jedoch 45.000 €.
  • Für PV-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 10 und 14 kWp erhalten Sie zusätzlich einen Bonus in Höhe von 400 € je Batteriespeicher.
  • Darüber hinaus können Sie  einen weiteren Bonus in Höhe von 500 € je Batteriespeicher erhalten, wenn Sie einen neuen lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkt installieren. Den Ladepunkt müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
Markus Schlotz

Markus Schlotz

Energieberater

Telefon 07181 93 74 89 0
info@sge-systems.de

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