Förderung für Photovoltaik

Wenn auch Ihnen die Energiepreise zu hoch sind, handeln Sie jetzt und machen Sie Ihr Hausdach mit einer Photovoltaikanlage zum Stromlieferanten. Seit 1. Januar 2023 gelten alle Regelungen des EEG 2023 und machen eine Photovoltaikanlage noch attraktiver. Günstige Kredite gibt es von der deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert die Errichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar 2023 sind alle Regelungen des EEG 2023 in Kraft.
  • Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf den Kauf der Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr an, auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant.
  • Die Förderung gilt nicht nur für Solarmodule auf dem Dach, sondern auch für Module an der Fassade oder in der Nähe des Hauses, bspw. im Garten oder auf dem Carport.
  • Für neue Anlagen und Bestandsanlagen bis 7  kWp, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
  • Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden, Carports oder auf Freiflächen
  • Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  •  In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  •  Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  •  Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller. Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  •  Freiberufler

Für Vorhaben im Ausland:

  •  Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland
  •  Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  •  In Deutschland tätige Freiberufler

Zinssätze

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeits­entschädigung.
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.

Mit dem KfW-Tilgungs­rechner können Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan berechnen.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

Markus Schlotz

Markus Schlotz

Energieberater

Telefon 07181 93 74 89 0
info@sge-systems.de

Wir sind zertifizierte Energieberater und stellen für Sie die Förderanträge. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit! Wir finden die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Haus! Fragen Sie uns.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW-Bank

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