Förderung von Ladestationen für Gewerbe

Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien zu erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einzusparen.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

  • Sie möchten Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum in Baden-Württemberg installieren.

  • Die Versorgung der Ladesäulen erfolgt aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom.
  • Sie erhalten pro Ladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Auto-Ladestation
  • Sie installieren bzw. leasen, mieten oder contracten Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärme-Contracting bezieht sich auf die Bereitstellung bzw. Lieferung von Betriebsstoffen (Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft usw.) und den Betrieb zugehöriger Anlagen. Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
  • Sie betreiben die geförderte Ladeinfrastruktur mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg.
  • Sie können die Förderung für maximal 500 Ladepunkte in der Programmlaufzeit bekommen.
  • Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig.
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Sie sind Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft  mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

  • Sie können den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.
  • Sie beauftragen die Installation der Ladestationen beziehungsweise schließen einen Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag ab dem 01.09.2019. Abweichend von den Regelungen der Nummer 1.2 der VV zu § 44 LHO ist für Vorhaben ab dem 01.09.2019 ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn von bis zu höchstens 6 Monaten unschädlich.
  • Nach Fertigstellung der Ladestation inkl. Netzanschluss ist keine Antragstellung/Förderung mehr möglich. Dies gilt sowohl für Anschaffung, als auch für Leasing/Miete/Contracting der Ladestation. Energielieferverträge sind dabei unbeachtlich.
  • Sie betreiben die Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg.

    Bei Leasing, Miete oder Contracting schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.

  • Die Ladepunkte werden nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom versorgt.
  • Wir empfehlen die grundsätzliche Umsetzung oder Vorbereitung von intelligentem Lastmanagement der Ladepunkte sowie die Vorbereitung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication).
  • Die grundsätzlichen Anforderungen in Bezug auf den Typ der Ladesteckdosen und Kupplungen richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) § 3 Mindestanforderungen an die technische Sicherheit und Interoperabilität (Absätze 1 bis 3). Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind hiervon nicht ausgenommen.
  • Die maximale Ladeleistung (mind. 3,7 kW) der Ladepunkte muss abwärtskompatibel sein.
  • Sie halten die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen, die Vorgaben aus dem Mess- und Eichrecht, sowie der Preisangabenverordnung ein.
  • Sie wenden den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz an.
  • Eine Kumulation mit weiteren Ladeinfrastruktur­förderprogrammen ist nicht möglich.

Mit zinsgünstigen Krediten unterstützt die KfW Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen. Die Förderung ist mit regionalen Förderungen kombinierbar. Zusätzlich profitieren Sie von Steuerersparnissen. Alle Informationen hier zu finden Sie direkt bei der KfW

Wir haben uns entsprechend qualifiziert und bieten Ihnen die professionelle Installation und Wartung von Ladesystemen für Elektro-Autos und sonstigen E-Mobilen an! Sogar die Förderanträge stellen wir für Sie! So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit! Wir finden die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen!
Fragen Sie uns.

Wir sind von der Innung für  Elektro- und Infomationstechnik Stuttgart zertifiziert und stellen für Sie die Förderanträge. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit! Wir finden die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen! Fragen Sie uns.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der L-Bank.

Markus Schlotz

Markus Schlotz

Energieberater

Telefon 07181 93 74 89 0
info@sge-systems.de